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   BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 104/63   

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BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 104/63 (https://dejure.org/1963,5012)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1963 - Ia ZR 104/63 (https://dejure.org/1963,5012)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1963 - Ia ZR 104/63 (https://dejure.org/1963,5012)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 104/63
    Entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung geht das Berufungsgericht auch zutreffend davon aus, daß auf den Beklagten als ehemaligen gesetzlichen Vertreter der Klägerin (§ 35 Abs. 1 GmbH-Gesetz) die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen keine Anwendung finden (BGH Urt. v. 11. November 1959 - KZR 1/59 S. 19; Benkard, PatG 4. Aufl. § 3 Rdn. 10; Volmer, ArbErfG § 1 Anm. 20).
  • RG, 02.09.1941 - VII 29/41

    1. Zur hilfsweise erklärten Aufrechnung. 2. Gilt das Aufrechnungsverbot des § 393

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 104/63
    Vorher muß jedoch geklärt werden, ob diese restliche Klagforderung von vornherein unbegründet war, oder ob sie erst auf Grund der vom Beklagten hilfsweise erklärten Aufrechnung getilgt worden ist (vgl. RGZ 142, 175, 176; 167, 257, 258; BGH ZZP 69, 429; BGB-RGRK Anm. 10 vor § 387).
  • RG, 03.11.1933 - II 112/33

    Darf eine bestrittene Klagforderung ohne Prüfung ihres Bestehens mit der

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 104/63
    Vorher muß jedoch geklärt werden, ob diese restliche Klagforderung von vornherein unbegründet war, oder ob sie erst auf Grund der vom Beklagten hilfsweise erklärten Aufrechnung getilgt worden ist (vgl. RGZ 142, 175, 176; 167, 257, 258; BGH ZZP 69, 429; BGB-RGRK Anm. 10 vor § 387).
  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

    Beide Verordnungen sind, wie bereits das Berufungsgericht ausgeführt hat, ebenso wie das ab 1. Oktober 1957 an ihre Stelle getretene Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957 (vgl. §§ 43 Abs. 1, 49 a.a.O.) auf die Erfindungen von Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiternden Auslegung anzuwenden, weil diese die Gesellschaft gesetzlich vertreten (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern rechnen, deren Schutz die Regelung durch den Gesetzgeber bezweckt (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Mai 1963 - Ia ZR 104/63 - Chlorator; ferner BGH Urt. vom 11. November 1959 - KZR 1/59 - Malzflocken, nur teilweise veröffentlicht u.a. in BGHZ 31, 162 und GRUR 1960, 350 für den gleichliegenden Fall der Erfindung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft; BGH GRUR 1955, 286, 289 Schnellkopiergerät - für die Erfindung des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft; ferner Riemschneider/Barth, Die Gefolgschaftserfindung, 1943, Vorbem. 1 zu den §§ 3 ff DVO, S. 59; Volmer, Arbeitnehmererfindungsgesetz, § 1 Bem.
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